Allgemeine Reisebedingungen

für Reiseveranstaltungen & Skireisen der
prima klima - no limits! travel & event GmbH
(im nachfolgenden "Reiseveranstalter")

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle gebuchten Pauschalreisen mit Vertragsabschluss ab dem 01.07.2018.

Im Anschluss finden Sie hier auch das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden/der Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch übermittelten Anmeldung oder Buchung bieten Sie - als Anmelder - uns - dem Reiseveranstalter - basierend auf der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für fünf Tage an. Erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung/Rechnung durch den Reiseveranstalter bei Ihnen kommt der verbindliche Reisevertrag zustande.

Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer:innen, für deren vertragliche Verpflichtung Sie wie für Ihre eigenen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Reiseanmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner Form.

Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir auf die Dauer von zwei Wochen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch Zahlung des Reisepreises, erklären.

Liegen Ihnen die Reisebedingungen des Reiseveranstalters bei telefonischer Anmeldung nicht vor, werden diese nach ausdrücklicher Zustimmung des Anmeldenden mit der Buchungsbestätigung/Rechnung übersandt. Sie werden entsprechend o.g. Regelung Bestandteil des Reisevertrages.

2. Bezahlung

Bei Abschluss des Reisevertrages und gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist, sofern zu diesem Zeitpunkt im Falle einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl diese erreicht ist, und die Durchführung der Reise feststeht bei der Aushändigung der Reiseunterlagen, spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristiger Buchung ab zwei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhalten Sie die Reiseunterlagen. Wir sind berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung ohne vorherige Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz gem. Ziffer 7 zu verlangen. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie verauslagte Beträge sind sofort fällig. Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten sind bar, per Überweisung und Girocard.

3. Leistungen und Preise

Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch Beschreibungen und Preisangaben in unserem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt oder der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen aktuellen Internet-Webseite bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von den Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Reisebüros sind zu, von unserem Leistungs- und Preisangebot abweichenden Zusicherungen, nicht berechtigt. Wir behalten uns vor, die angebotenen Leistungen und Preise vor Vertragsabschluss zu ändern.

4. Skipasskauf/-vermittlung

Bei wetterbedingten Einschränkungen oder Ausfall des Liftbetriebs gelten die Bedingungen der jeweiligen Liftgesellschaft, wir lehnen hierfür jegliche Haftung ab. Dies gilt auch für den Fall, dass ein:e Reiseteilnehmer:in krankheits- oder unfallbedingt den Liftpass nicht oder nur teilweise nutzen kann.

Sportclubs / Familiensportclubs: Der Skipass ist kein Bestandteil unserer Reiseleistung, wird aber von uns vermittelt und auf der Reisebestätigung mit berechnet. Die Skipasskosten sind zusammen mit der Reisezahlung zu entrichten.

Mit Ausnahme entsprechend beschriebener Reisen, ist nur nach Rücksprache eine Reise ohne Skipass zu buchen. In diesem Fall erheben wir eine Gebühr von EUR 20, da Freipässe oder Rabatte, die gegebenenfalls durch den Gruppenverkauf der Skipässe erlangt werden, bei der Ermittlung des Reiseverkaufspreises bereits mindernd berücksichtigt sind.

5. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir behalten uns vor, die Streckenführung von Busrouten, Flügen und Rundreisen sowie die Fluggesellschaften oder das Verkehrsmittel erforderlichenfalls im zumutbaren Maße zu ändern. Im Falle von Leistungsänderungen/-abweichungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen.

Wird ein Flug oder eine Fahrt auf unsere Veranlassung von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung jedenfalls in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse zum ursprünglichen Zielort bzw. Flughafen.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

6. Rücktritt und Kündigung durch uns / Mindestteilnehmerzahl

Wir können den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung des Vertrages begründet ist.

Wir behalten den Anspruch auf den Gesamtpreis, müssen uns jedoch gegebenenfalls den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen. Bei Nichterreichen einer in der betreffenden Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl können wir den Reisevertrag kündigen.

Sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann, sind wir verpflichtet, Ihnen spätestens bis drei Wochen vor Reisebeginn davon Kenntnis zu geben. Sie erhalten unverzüglich bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wird für zusätzlich angebotene oder in der Reise inkludierte Sportkurse die dafür genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und der Kursus daher abgesagt oder schließt die körperliche Leistungsfähigkeit oder das sportliche Niveau gemessen am Gruppenniveau die Teilnahme am Kursus aus, erstatten wir die von Ihnen gegebenenfalls entrichteten Kursgebühren, bei in der Reise inkludierten Kursen erfolgt nur im Fall der Absage des Kurses wegen Nichterreichens der kursbezogenen Mindestteilnehmerzahl eine Erstattung entsprechend des von uns kalkulatorisch festgelegten Kurskostenanteils. Weitergehende Ansprüche sind in beiden Fällen ausgeschlossen.

7. Rücktritt durch Sie, Umbuchung, Ersatzperson, besondere Umstände

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang Ihrer
Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück
oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können eine angemessene
Entschädigung für die getroffenen Reisevorbereitungen und unsere Aufwendungen nach Maßgabe folgender
pauschaler Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:

Bei Rücktritt
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 %,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 %,
bis zum 07. Tag vor Reisebeginn 80 %,
bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 90%
des Reisepreises.
Ab 2 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen oder bei Ausschluss von der Reise wegen fehlender Dokumente 95 % des Reisepreises.

Sie haben die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der Reiseveranstalter ist auf Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Wir können abweichend von den vorstehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Entschädigung fordern, die wir Ihnen im einzelnen konkret zu beziffern und zu belegen haben. Im Fall des Auftretens außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände am Bestimmungsort, welche die Durchführung der Reise beeinträchtigen oder verhindern, kann der Ersatzanspruch ganz entfallen (§ 651 h Abs. 3 BGB).

Umbuchungswünsche von Ihnen werden bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn - insofern durchführbar-, nur nach Möglichkeit berücksichtigt. Im Falle von Umbuchungen bei ansonsten gleich bleibender Reise, wie etwa der Änderung des Reisetermins, des Abflughafens, der Unterkunftsart oder eines Zusatzpakets, werden diese gegen Erstattung der dadurch entstandenen Kosten, mindestens in Höhe von EUR 50 pro Reiseteilnehmer:in, entsprechende Möglichkeit vorausgesetzt, vorgenommen.

Spätere Umbuchungswünsche können in der Regel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Eine Umbuchung auf eine andere Reise gilt als Rücktritt mit den entsprechenden unter o.g. Stornobedingungen und nachfolgender Neuanmeldung.

Sie können sich bis sieben Tage vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, die durch den Eintritt Dritter entstehenden Mehrkosten zu verlangen, die wenigstens in Höhe von EUR 50 geltend gemacht werden. Bei Flugreisen kann gemäß der Regelung der jeweiligen Fluggesellschaft eine entsprechende Änderungsgebühr verlangt werden. Der Reisende und der Dritte haften als Gesamtschuldner dem Reiseveranstalter für Reisepreis und Mehrkosten. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungsänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
Sie können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Rücktritt durch uns wegen besonderer Umstände

Wir behalten uns das Recht vor, vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind (§ 651 h Abs. 4 Ziff. 2 BGB).

9. Gewährleistungsansprüche und Mitwirkungspflicht

Wir sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag erfassten Reiseleistungen und sind zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.

Sie sind insbesondere verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung oder uns (falls eine Reiseleitung nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist) unmittelbar anzuzeigen. Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Forderung nach Schadensersatz anzuerkennen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung (Alternativunterkunft gleicher Kategorie, o. Ä.) erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel bei der örtlichen Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen, so entfällt Ihr Anspruch auf Minderung und Schadensersatz.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einzelner Teilleistungen bzw. der Reise können Sie eine entsprechende Minderung des Gesamtreisepreises verlangen. Der Gesamtreisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist nach Mangelanzeige keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigen, uns erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.  Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen anfallenden Teil des Gesamtreisepreises,

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

10. Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und Sachschäden sind, haften wir bis EUR 4.100,00. Wenn der dreifache Reisepreis diese Summe übersteigt, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt und gilt jeweils je Reisendem und Reise. Erfolgt die Beförderung mit einem Kraftomnibus in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder mit dem Flugzeug beschränkt sich unsere vertragliche Haftung für Schäden an Gepäckstücken pro Gepäckstück auf EUR 1.200,00.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Bergbahnen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt nicht, soweit wir unsere Auswahl und Überwachungspflichten hinsichtlich der Fremdleistungserbringer verletzen. In diesem Fall treten wir unsere Ansprüche gegen den Fremdleistungserbringer an den Reisenden ab.

Wir können uns auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, die aufgrund internationaler Übereinkommen gelten oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen gegenüber Schadenersatzansprüchen nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen ist.

Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

11. Sonstige Mitwirkungspflichten des Reisenden

Sollten Ihnen Ihre Reisedokumente (Flugtickets, Voucher, o. Ä.) bzw. anderen Reiseteilnehmer:innen wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, haben Sie bzw. die jeweilige Person sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.

Der Reisende ist bei Flugreisen verpflichtet, sich mindestens zwei Stunden vor geplantem Abflug am Flughafenschalter zum Check-In einzufinden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Beförderung. Mehrkosten die durch Umbuchung, weil der Eincheckvorgang bereits abgeschlossen ist, sind durch Sie in Kauf zu nehmen. In Hinblick auf Ihren geplanten Rückflug sind Sie verpflichtet, sich in einem Zeitraum von 24 Stunden bis 48 Stunden vor Abflug über die konkreten Flugzeiten bei der örtlichen Reiseleitung oder der durchführenden Fluggesellschaft zu informieren.

Mit der Übersendung der Reisedokumente (Tickets, Hotelvoucher, etc.) werden die exakten Reisezeiten bekannt gegeben. Sollten Sie Anschlussbeförderungen buchen, so haben Sie dies ebenso zu berücksichtigen wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst aus vielerlei Gründen zu Verzögerungen kommen kann. Sie haben für den Fall etwaiger Verschiebungen bei der Beförderung ausreichende Zeitabstände zu berücksichtigen.

Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Busunternehmen) angezeigt werden. Liegen Diebstahl oder Beraubung vor, ist Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.

12. Informationspflicht bei Flugreisen

Die EU-Verordnung 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen verpflichtet uns, Sie über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Steht dieses bei Ihrer Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung sobald die Identität endgültig feststeht. Erfolgt ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dies unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

13. Zustiegsstellen

Zu jeder durch uns durchgeführten Busreise werden Ihnen die erwarteten Zustiegsstellen bekannt gegeben. Im Angebot wird für die Anfahrt dieser Zusstiegstelle eine Mindestteilnehmerzahl bekannt gegeben. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, die Zustiegsstelle bis zu 21 Tage vor Reisebeginn zu streichen und Ihnen eine Ersatzzustiegsstelle bekannt zu geben. Es handelt es sich hierbei um eine zumutbare nicht erhebliche Änderung der Reiseleistung , wenn die Ersatzzustiegsstelle in derselben Entfernung zum Wohnort wie die ursprünglich erwartete Zustiegsstelle oder in einer größeren Entfernung (bis zu 30 km) liegt. Wir behalten uns vor auch eine weiter entfernte Zustiegsstelle als eine zumutbare alternative Anreisemöglichkeit gegen Kostenübernahme anzubieten. In allen anderen Fällen können Sie von der Reise zurücktreten und erhalten den bezahlten Gesamtreisepreis erstattet.

14. Reisen mit Expeditionscharakter und Motorradreisen

Aus Gründen der Witterung, der Straßenverhältnisse, der politischen oder sonstiger hoheitlich veranlasster Umstände sowie aus sicherheitsbedingten Gründen können Änderungen der Fahrtroute, der Besichtigungsorte, der Hotels oder Zwischenübernachtungen erforderlich werden. Das gilt auch durch Unfall oder Krankheit eines:r Reiseteilnehmers:in verursachte Maßnahmen. Sofern der Reiseveranstalter derartige Änderungen nicht zu vertreten hat, sind für derartige Änderungen jedwede Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Motorradtour ist der Besitz des Motorradführerscheins und des internationalen Führerscheins sowie der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für den Zeitraum der Tour. Diese Papiere sind mit dem Reisepass und den bei Anmietung des Fahrzeugs übergebenen Motorraddokumenten während der gesamten Tour mitzuführen.

Der Reisende ist verpflichtet, in eigener Verantwortung bei Übernahme des Motorrades dessen Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Er ist auch für die tägliche Funktionskontrolle und die Kontrolle des Öl-/ Batteriewasserstandes verantwortlich. Für Schäden durch fehlendes Öl / Batteriewasser haftet der Reisende. Alle auftretenden Defekte, ungewöhnliche Betriebsgeräusche oder Unregelmäßigkeiten des Fahrverhaltens des Motorrades sind dem Tourguide oder Mechaniker unverzüglich anzuzeigen.

Der Reisende ist für die Einhaltung der landesüblichen Verkehrsregeln und die Wahl der angemessenen Geschwindigkeit allein verantwortlich, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Er wird von dem Tourguide über etwaige Besonderheiten der örtlichen Verkehrsteilnehmer informiert. Eigene Ausfahrten sind vorab mit dem Tourguide abzusprechen.

Für alle eigen- oder fremdverschuldeten Schäden, die aus der Teilnahme am Verkehr herrühren, ist eine Haftung des Reiseveranstalters ausgeschlossen.

Die im Rahmen der Reise/Tour zur Verfügung gestellten Mietfahrzeuge/Motorräder sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes bzw. in den USA auch der jeweiligen Bundesstaaten haftpflichtversichert. Da die Deckungssummen je nach Land und Bundesstaat zu gering sein können, um die allfälligen Risiken absichern zu können, wird für diese Fälle der Erwerb einer Zusatzversicherung bei Übernahme des Fahrzeuges unbedingt empfohlen. Entspechende Empfehlungen gelten auch für eine zusätzlich abzuschließende Versicherung von Kaskoschäden, d.h. für Schäden am eigenen gemieteten Fahrzeug oder Diebstahl desselben.

15. Mindestteilnehmer / Ausschluss bei Störung

Wir behalten uns vor, die Reise abzusagen, sollte bis 21 Tage vor Reisebeginn die im Angebot ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden sein und in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Gesamtreisepreis wird umgehend zurückerstattet.

Wir behalten uns vor den Reisevertrag zu kündigen, wenn Sie trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stören. Der Gesamtreisepreis wird unter Anrechnung von eventuell ersparten Aufwendungen einbehalten, ggf. anfallende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen in Kauf zu nehmen.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unterrichten wir Sie über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Das geschieht in der Regel durch entsprechende Informationen in den Reiseunterlagen.

Dies gilt nicht für Staatsangehörige von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Staaten als denen, in welchen die Reise angeboten wird. Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit, erfüllen wir unsere Informationspflicht durch Verweisung auf die Auskunft des zuständigen Konsulats, für die wir nicht haften.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise geltenden Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich.

Haben Sie Ihre Verhinderung an der Durchführung der Reise zu vertreten, können wir entsprechende Rücktrittskosten geltend machen. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbefolgung dieser Vorschriften durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt ist.

17. Versicherungen

Es wird empfohlen eine Reise-Rücktrittskosten- Versicherung mit der Buchung abzuschließen. Sie können bei uns auch weitere Versicherungen wie Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung abschließen. Sämtliche Ansprüche aus Versicherungen sind von Ihnen unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherer geltend zu machen.

18. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche  nach § 651 j BGB  hat der Kunde innerhalb zwei Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise nur gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter
prima klima - no limits! travel & event GmbH
Hauptstr. 05
10827 Berlin
Telefon: 0049 - (0) 30 - 78 79 27 – 0
Telefax: 0049 - (0) 30 - 78 79 27 – 20
eMail: info@primaklima.de
geltend zu machen.

Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ausgeschlossen.

20. Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist unser Sitz in Berlin. Für Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

21. Schlussbestimmungen

Diese Reisebedingungen gelten insofern keine Sonderregelungen in einzelnen Reiseverträgen getroffen werden.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages nicht berührt.

Alle auf Personen bezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

Weiterführende Leistungsbeschreibungen fremder Medien wie Kataloge, Hotelprospekte, Websites o. Ä. verändern den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auch dann nicht, wenn sie durch uns zugänglich gemacht werden. Maßgeblich für den vertraglich zugesicherten Leistungsumfang ist neben der Reiseausschreibung ausschließlich die Auftragsbestätigung/Rechnung.

Die EU-Kommission betreibt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.

In allen Unstimmigkeiten streben wir eine einvernehmliche Lösung mit unseren Kunden an. Sollte keine Einigung erzielt werden können haben Sie die Möglichkeit, eine rechtliche Klärung beim zuständigen Gericht herbeizuführen, ohne zuvor ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchführen zu müssen, an der wir derzeit nicht teilnehmen.

Stand: 28. Juni 2018


 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Reiseveranstalter Prima Klima - No limits! travel & event GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt Prima Klima - No limits! travel & event GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Prima Klima - No limits! travel & event GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der

R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Tel +49 611 533 5859, Fax +49 611 533 5859

abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund einer Insolvenz  des Reiseveranstalters verweigert werden.


Wichtigste Rechte nach der EU Richtlinie (EU) 2015/2302 :

- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

-  Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

-  Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

-  Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

-  Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reise-veranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Prima Klima No Limits hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherungs AG  (Anschrift und Kontaktdaten siehe oben) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde  kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Prima Klima No Limits verweigert werden.

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Die in nationales Recht umgesetzte Form der EU-Richtlinie finden Sie hier: Reiserecht BGB §651

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